Weiberfastnacht in KölnKrawatte abschneiden – ist das eigentlich erlaubt?

Christoph Daum wird in Köln an Weiberfastnacht von Karnevalistin Marion die Krawatte abgeschnitten. Das Foto entstand 2009.

Christoph Daum wird in Köln an Weiberfastnacht von Karnevalistin Marion die Krawatte abgeschnitten. Das Foto wurde 2009 aufgenommen.

Zur Weiberfastnacht schneiden die Damen den Herren die Krawatte ab. Aber ist das eigentlich erlaubt? EXPRESS.de erklärt die rechtliche Lage und woher der Brauch eigentlich kommt.

An Weiberfastnacht – der Feiertag findet jedes Jahr am Donnerstag vor Aschermittwoch statt – übernehmen Frauen symbolisch die Macht, indem sie den Männern die Krawatten abschneiden.

Diese Tradition, die tief in der Karnevalstradition verwurzelt ist, hat jedoch mehr als nur symbolische Bedeutung. Sie wirft die Frage auf: Wie verhält es sich mit dem Recht, wenn Brauchtum auf Eigentumsverletzung trifft?

Die Ursprünge dieser Tradition reichen zurück ins Jahr 1824, als im Bonner Stadtviertel Beuel eine Gruppe von Wäscherinnen sich das Recht erkämpfte, am bis dahin rein männlichen Karneval teilzunehmen. Seitdem hat sich der Brauch, zur Weiberfastnacht die Krawatten der Männer zu kappen, als fester Bestandteil des Karnevals etabliert. Diese Handlung dient nicht nur der symbolischen Entmachtung der Männer für einen Tag, sondern wird auch durch das Überreichen eines Küsschens als Wiedergutmachung versüßt.

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Krawatten an Weiberfastnacht abscheiden: Wie ist die rechtliche Lage?

Rechtlich betrachtet befindet man sich jedoch auf dünnem Eis. Gemäß § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt das Abschneiden der Krawatte eine Eigentumsverletzung dar.

Weiterhin wird dieses Handeln nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) als Sachbeschädigung gewertet, da hierbei fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Konsequenzen können von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren reichen, je nach Einzelfallentscheidung.

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Doch es gibt auch eine rechtliche Grauzone. Sollte der Betroffene über den Brauch informiert sein oder sich bewusst auf einer Karnevalsfeier befinden, wird oft von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen.

Insbesondere in den Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf und Mainz interpretieren die Gerichte das Tragen einer Krawatte an Weiberfastnacht als eine solche Einwilligung in den Brauch. Eine Strafverfolgung bleibt in der Regel aus, solange sich der Betroffene nicht explizit gegen das Abschneiden seiner Krawatte wehrt.

Während das Krawattenabschneiden vor allem im Rheinland als eine liebevolle, wenn auch freche Geste gesehen wird, erinnert uns die rechtliche Perspektive daran, dass auch Traditionen ihre Grenzen haben.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Stefanie Puk) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.