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Was sich ab Montag alles ändertZum 1. Juli gibt es für viele Bürger mehr Geld

Geldbörse Geld Euroscheine dpa

Mehr Geld: Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten und das Kindergeld wird erhöht. 

Köln – Zu Beginn des neuen Monats treten einige Änderungen in Kraft.

Die gute Nachricht ist, dass sie sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland mehr Geld bringen.

Eltern bekommen mehr Kindergeld ausgezahlt und für die rund 21 Millionen Rentner erhöht sich die Altersversorgung.

Doch was es an der einen Stelle mehr gibt, ist an anderer Stelle schnell wieder ausgegeben, denn auch das Porto der Post erhöht sich mit dem Monatsanfang.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kindergeld

Grund zur Freude für Familien: Das Kindergeld steigt ab Juli um monatlich zehn Euro. Für das erste und zweite Kind werden dann jeweils 204 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind jeweils 235 Euro. Wichtig zu wissen: Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Juli 2019 von der Familienkasse ausgezahlt.

Rente

Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli mehr Geld. Rentner in Westdeutschland erhalten monatlich 3,18 Prozent mehr Rente. Im Osten steigen die Renten um 3,91 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert – das ist der Wert eines sogenannten Entgeltpunktes in Euro – im Westen von 32,03 auf 33,05 Euro. In Ostdeutschland steigt er von 30,69 auf 31,89 Euro und erreicht damit 96,5 Prozent des westdeutschen Wertes.

Doch aufgepasst: Das Rentenplus kommt nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an. Wer bis März 2004 Rentner geworden ist, erhält die erhöhte Rente bereits Ende Juni. Wenn der Rentenbezug im April 2004 oder später begonnen hat, wird das Plus erst Ende Juli auf dem Konto sein. Die Zahlung erfolgt automatisch.

Darüber, um wie viel die Rente jeweils steigt, informiert die sogenannte Rentenanpassungsmitteilung. Die ersten Mitteilungen sind am 7. Juni versandt worden. Bis einschließlich 24. Juli sollen alle Mitteilungen verschickt worden sein.

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Midi-Jobber

Als Midi-Jobber galt bisher, wer bis zu 850 Euro im Monat verdient hat. Ab dem 1. Juli gilt mit 1300 Euro Monatsverdienst eine deutlich höhere Obergrenze. Davon profitieren laut Bundesarbeitsministerium 3,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Als Midijobber zahlen sie weiterhin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sie erwerben aber ab Juli die volle Rentenanwartschaft. Das heißt, Midijobber müssen keine eigene zusätzliche Beitragszahlung zur Rente mehr leisten, um später volle Rentenleistungen beziehen zu können.

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Post

Das Porto für Briefe und Postkarten in Deutschland wird am 1. Juli teurer. Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet dann 80 Cent statt bisher 70 Cent. Alle weiteren Preiserhöhungen:

  • Postkarte 60 Cent (früher 45 Cent)
  • Kompaktbrief (bis 50 Gramm): 95 Cent (früher 85 Cent)
  • Großbrief (bis 500 Gramm): 1,55 Euro (früher 1,45 Euro)
  • Maxibrief (bis 1000 Gramm): 2,70 Euro (früher 2,60 Euro)

Die neuen Briefmarken sind laut Post ab dem 1. Juli in den Filialen oder online erhältlich. Für Marken mit dem alten Porto, die bis zum 30. Juni nicht aufgebraucht sind, können schon Ergänzungsmarken gekauft werden. Briefmarken umtauschen muss man also nicht.

Steuererklärung

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat in diesem Jahr länger Zeit. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2018 wurde um zwei Monate verlängert und auf den 31. Juli 2019 verschoben.

Checkliste: Es lohnt sich – was Sie jetzt zur Steuererklärung wissen müssen

Pfändungsfreigrenzen

Ebenfalls ab dem 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Wurden Freibeträge vom Gericht oder von einer Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuell festgesetzt, muss der Schuldner sie selber ändern lassen. (ef/dpa)