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Ab 28. AprilRettungsgasse, mehr Schutz für Radfahrer – das ändert sich für Autofahrer

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Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen küftig auch mit einem Fahrverbot rechnen.

Berlin – Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte. „Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“, sagte der CSU-Politiker. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer.“ Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing – also gemeinsam benutzte Autos – und Autos mit Elektro-Antrieb. Ein Überblick:

Überholen von Radfahrern

Diese neue Vorschrift soll Radfahrer im Straßenverkehr besser schützen: Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss außerorts mindestens zwei Meter und innerorts 1,50 Meter Abstand halten. Bisher muss nach der Straßenverkehrsordnung lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden.

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Fahrradzonen

Analog zu den schon bestehenden Tempo 30-Zonen sollen die neuen Fahrradzonen funktionieren: In diesen Bereichen dürfen nur Radfahrer unterwegs sein, sie dürfen dort maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren.

Grüner Pfeil für Radfahrer

Für Radfahrer gibt es ein eigenes Grünpfeilschild. Außerdem gelten die bestehenden Grünpfeile an Ampeln auch für Radfahrer, wenn sie von einem Radstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen.

Auf der Landstraße: Darf ich beim Überholen kurz mal schneller fahren als erlaubt? (Hier lesen Sie mehr)

Regelverstöße in der Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss aktuell 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wer keinen Platz für Rettungsfahrzeuge macht, muss künftig zwischen 200 und 320 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte und darf einen Monat lang nicht fahren, heißt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums. Treffen soll dies vor allem Fahrer, die einfach durch die Rettungsgasse fahren oder einem Rettungsfahrzeug hinterher fahren.

Höhere Bußgelder für Falschparker und Poser

Wer in zweiter Reihe hält oder auf einem Geh- oder Radweg parkt, musste bisher mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Nun können bis zu 100 Euro fällig werden. Bei besonders schweren Verstößen, zum Beispiel, wenn Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, müssen Autofahrer auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wer sein Auto unerlaubt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss künftig 55 Euro statt 35 Euro zahlen. Auch wer sein Auto an einer scharfen Kurve oder einer unübersichtlichen Straßenstelle parkt, muss künftig 35 Euro zahlen. Für allgemeine Halt- und Parkverstöße wird laut der Website des Bundesverkehrsministeriums das Bußgeld auf 25 Euro angehoben. Auch das sogenannte „Auto-Posing“, beispielweise das Durchtreten des Gaspedals an der Ampel, kann bei unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung geahndet werden. Zudem kann laut Bundesverkehrsministerium auch das Bußgeld für unnützes Hin- und Herfahren auf bis zu 100 Euro angehoben werden.

Nicht. Panisch. Werden.: Was tun, wenn eine Wespe im Auto ist? (Hier lesen Sie mehr)

Parkverbot an Kreuzungen

Verläuft ein Radweg entlang der Straße, müssen Autofahrer künftig mehr Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen beachten, wenn sie ihr Auto abstellen möchten. Es wird ein Abstand von bis zu acht Metern nötig. Diese Vorschrift gilt, wenn der Radweg durch ein Schild gekennzeichnet ist.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, E-Autos und Lastenräder

Wer mit einem Carsharing-Auto unterwegs ist, soll es künftig leichter haben, das Fahrzeug abzustellen: Es gibt ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken und einen Ausweis für die Carsharing-Autos. Auch für Lastenräder gibt es zukünftig ein eigenes Parksymbol. Für E-Autos dürfen Städte künftig auch gesonderte Parkplätze am Sraßenrand durch ein Symbol markieren.

Blitzerapps werden verboten

Viele Autofahrer lassen sich durch ihr Navigationssystem oder mit einer App auf dem Smartphone vor Blitzern warnen. Wird ein Autofahrer bei der Nutzung einer App, die ihn auf Blitzer aufmerksam macht, erwischt, muss er mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. (rha mit dpa)