Hund beim Züchter gekauftDarf ich meinen kranken Hund zurückgeben?

Erwirbt jemand ein Haustier, das sich hinterher als krank erweist, kann er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.

Erwirbt jemand ein Haustier, das sich hinterher als krank erweist, kann er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.

Für gewerbliche Tierverkäufer und Züchter gilt ein Gewährleistungsrecht. Heißt: Ist das Tier krank, obwohl der Käufer darüber nicht informiert wurde, muss der Verkäufer handeln.

Rechtlich gesehen ähnelt der Kauf eines Tieres dem eines Fernsehers oder Autos. Deshalb gilt auch für sie ein Gewährleistungsrecht - in der Regel zwei Jahre lang ab dem Kauf. Darauf weist Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil in der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 5/2024) hin. Lediglich Privatverkäufer dürfen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Für Züchter oder gewerbliche Verkäufer ist sie bindend.

Was bedeutet das? Käufer haben einen Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier. In der Regel heißt das: ein gesundes Tier. Bei Tieren zu Sport- oder Zuchtzwecken kann das aber mehr umfassen. Hier muss das Tier auch seiner Funktion nachkommen können. So wäre es etwa unzulässig ein Pferd als Dressurpferd zu verkaufen, das anders als angegeben noch gar nicht ausgebildet wurde.

Süß, schräg, schnuffig

Die lustigsten Haustiere der Welt

The Comedy Pet Photography Awards 2023, Gewinnerbild von Michel Zoghzoghi

Doppelter Sieg mit zwei Katzen! Bei den „Comedy Pet Photography Awards“, einem Wettbewerb um die lustigsten Haustierfotos der Welt, räumte Michel Zoghzoghi zweimal ab. Sein Foto mit dem Titel „Ein Ereignis, das Leben verändert“ gewann sowohl in der Kategorie „Katzen“ und holte auch den Gesamtsieg. Das Foto zeigt seine beiden „geretteten Kätzchen Alex und Max. Alex ist der Schüchterne, Max der Verspielte.“

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Verkäufer darf Mangel beseitigen

Was passiert bei einem Mangel? Die Verkäufer müssen laut Ackenheil die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Er nennt hier als Beispiel: Ist ein kürzlich gekaufter Hund von Würmern befallen, muss der Verkäufer die Wurmkur bezahlen. Zwei Jahre lang ist es außerdem möglich, ein Tier mit einem nachgewiesenen Mangel zurückzugeben und ein neues zu verlangen. 

Bei wem liegt die Beweislast? Im ersten halben Jahr ab Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass das Tier zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln war. Ab dann muss der Käufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel nicht durch falsche Haltung verursacht wurde. (dpa)