FinanzministerOptendrenk: NRW benötigt 580.000 Plätze im offenen Ganztag

Marcus Optendrenk (CDU), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, spricht während einer Pressekonferenz.

Marcus Optendrenk (CDU), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, spricht während einer Pressekonferenz.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter setzt allein in NRW mehr als eine halbe Million Plätze voraus. Bis zum Schuljahr 2029/30 gibt es noch eine Lücke von 150 000.

Nordrhein-Westfalen wird nach Schätzungen von Fachleuten insgesamt rund 580.000 Plätze zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Angebot in der sogenannten Offenen Ganztagsschule (OGS) benötigen. Auf dem Weg dahin sei das Land bereits weit gekommen, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk der „Rheinischen Post“.

„Jetzt sind wir schon bei mehr als 430.000 - die restlichen 150.000 bekommen wir auch hin“, versicherte der CDU-Politiker. „Die Herausforderung wird sein, dass wir diese Plätze dauerhaft finanzieren müssen.“

Der Bund hat mit dem Ganztagsförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter eingeführt, der von der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/27 bis zur 4. Klasse im Schuljahr 2029/30 aufwächst. Im Endausbau rechnet die Landesregierung mit einem Bedarf für rund 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler. Damit wären dann die rund 580.000 Plätze nötig, erläuterte ein Sprecher des Schulministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Im laufenden Schuljahr fördert die Landesregierung demnach bereits 392.500 OGS-Plätze, zum kommenden Schuljahr sollen es 430.500 sein. Im Gegensatz zum sogenannten gebundenen Ganztag sind die Schüler bei der OGS nicht verpflichtet, am ganztägigen Programm teilzunehmen. Um die benötigten Kapazitäten zu schaffen, haben Bund, Land und Kommunen insgesamt rund 892 Millionen Euro für NRW bereitgestellt.

Das Land werde zur Erfüllung seiner Aufgaben die Schuldenbremse einhalten, sagte Optendrenk der Zeitung. „Für ein schuldenfinanziertes Sondervermögen sehe ich keinen rechtlichen Spielraum.“ (dpa)