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Trotz Corona-SchutzVersammlungen in Köln wieder möglich – mit strengen Auflagen

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Versammlungen in Köln – z.B. am Aachener Weiher – sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. (Symbolbild)

von Thomas Werner (tw)

Köln – Nach der Zeit voller Einschränkungen geht Köln mit kleinen Schritten wieder zurück in Richtung Normalität. Dabei stehen die im Grundgesetz verankerten Rechte ständig auf dem Prüfstand, ob und wann sie in Corona-Zeiten wieder erlaubt werden.

Versammlungen in Köln unter Auflagen wieder erlaubt

Am Mittwoch haben sich Stadt Köln und Polizei zum Umgang mit Versammlungen im öffentlichen Raum abgestimmt. Das Ergebnis: Versammlungen sind wieder erlaubt, wenn auch unter strengen Regeln und Auflagen.

Polizeipräsident Uwe Jacob freut das: „Wenn wir wieder Schritt für Schritt ein wenig mehr Normalität zurückkehren und Verbote gelockert werden, müssen auch Versammlungen wieder möglich sein. Die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das wir als Polizei schützen.” Weiterhin gehe aber der Schutz der Menschen vor, weshalb die Erlaubnis im Einzelfall entschieden und abgewägt werde.

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Versammlungen in Köln: Stadt und Polizei erklären Regeln

Will heißen: Eine Versammlung kann nur stattfinden, wenn Infektionsschutz möglich ist. Die Stadt muss eine Ausnahmegenehmigung von den Corona-Schutzverordnungen (CoronaSchVO) erteilen.

Die Zahl der Teilnehmer ist außerdem auf maximal 20 Personen begrenzt. Zudem sind nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions, aber keine Aufzüge möglich, da eine Einhaltung der für den Infektionsschutz notwendigen Mindestabstände sonst nicht gewährleistet werden kann.

Versammlungen in Köln: Teilnehmerliste muss erstellt werden

Des Weiteren verpflichten Stadt und Polizei den Versammlungsleiter, eine Teilnehmerliste zu erstellen und zwei Monate aufzuheben. Nur im Infektionsfall muss diese Liste auf Verlangen der Gesundheitsbehörde an diese ausgehändigt werden.

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Während der Versammlung müssen die Abstände zwischen den Teilnehmenden 1,5 m betragen, daneben sind für Ordner, Passanten und Einsatzkräfte 3,5 Meter breite Korridore einzurichten.

Versammlungen in Köln: Maximale Dauer beträgt zwei Stunden

Flyer oder Informationsmaterial dürfen nicht verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden. Hierdurch sollen direkte Kontakte zwischen Menschen – und damit das Infektionsrisiko – minimiert werden.

Die Dauer der Versammlungen soll auf maximal zwei Stunden, die Anzahl gleichzeitig stattfindender Versammlungen auf zehn im Stadtgebiet begrenzt werden. (tw)