Amtsgericht KölnPräsident Banke zeigt Anwalt an – doch dann wird's total peinlich

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Henning Banke, der Präsident des Amtsgerichts Köln, hat Strafanzeige gegen einen Kölner Anwalt gestellt.

Köln – Mit einer Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt hat der Kölner Amtsgerichtspräsident Henning Banke auch seine eigenen Mitarbeiter in Bedrängnis gebracht. Die Staatsanwaltschaft muss ihre Ermittlungen nun auf die Justizbehörde ausweiten. Anlass war die Veröffentlichung eines wenig schmeichelhaften Beschlusses.

Köln: Anwalt lieferte sich hitzigen Disput mit Richterin

Mit dem Beschluss hatte Amtsrichter Bernhard Krieg seine Kollegin Julia Schumacher aus einem Strafverfahren entfernt – weil die Richterin dem Kölner Verteidiger Mustafa Kaplan nach einem hitzigen Disput rechtswidrig gedroht hatte, ihn aus dem Gerichtssaal zu werfen, sollte er noch einmal „stören“.

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Durch diese unberechtigte Drohung hatte die Richterin den Eindruck der Befangenheit erweckt und musste ersetzt werden. Kaplan fand den Beschluss so bemerkenswert, dass er ihn an einen Internet-Blog zwecks Veröffentlichung weiterreichte.

Köln: Anzeige von Amtsgerichtspräsident wird zum Bumerang

Daraufhin zeigte der Präsident des Amtsgerichts Kaplan und den Blog-Betreiber an; Banke ist der Meinung, dass es sich dabei um eine verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen handeln dürfte. Laut Paragraf 353d sollen Akteninhalte nur dann veröffentlicht werden, wenn ein Verfahren abgeschlossen ist oder das entsprechende Schriftstück im Prozess öffentlich erörtert wurde.

Der Strafantrag erweist sich jetzt allerdings als Bumerang. Denn nur wenige Wochen nach der Anzeige stellte das Amtsgericht Köln das Schriftstück auf Anfrage eines Fachverlags selbst online, und zwar in die NRW-Justizdatenbank; offenbar wusste in der Behörde die linke Hand nicht, was die rechte tat.

Staatsanwaltschaft Köln weitet Ermittlungen aus

Somit könnten sich Mitarbeiter des Amtsgerichts ebenfalls strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft will das nun prüfen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. Überhaupt muss die Staatsanwaltschaft klären, ob die Veröffentlichung strafrechtlich relevant ist; die Verordnung gilt auch in der Politik als umstritten.

Verteidiger Kaplan vertritt naturgemäß die Haltung, sein Handeln sei zulässig. Er habe eher mit einer Entschuldigung der Richterin gerechnet, die ihn mit Hilfe von Wachtmeistern habe mundtot machen wollen. Stattdessen habe er die Strafanzeige erhalten.

Kölner Amtsgericht: Keine Retourkutsche

Kaplan vermutet in dem angestrebten Strafverfahren einen weiteren Versuch ihn einzuschüchtern: „Was kommt als Nächstes? Dass man mich mit Betonschuhen in den Rhein wirft?“, fragt er provokant. Der Sprecher des Amtsgerichts weist den Vorwurf einer möglichen Retourkutsche jedoch zurück. Es ginge einzig allein darum, dass der Beschluss wörtlich veröffentlicht worden sei.

Es sei dem Amtsgericht nicht etwa ein Anliegen, dass die Öffentlichkeit nichts von dem Vorgang erfahren sollte, darüber gebe man in nicht wörtlicher Form selbstverständlich Auskunft. Nach Abschluss des Verfahrens würde man das Schriftstück auch selbst wieder veröffentlichen; nach der Presse-Anfrage wurde es zunächst wieder aus der Justiz-Datenbank entfernt.

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug

Auf die Frage, ob Amtsgerichtspräsident Henning Banke denn nun auch mögliche strafrechtliche Ermittlungen gegen die eigenen Mitarbeiter unterstützt – immerhin geht es um bis zu ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe – sagt Sprecher Wolfgang Schorn: „Dies ist nicht von unserer Unterstützung abhängig. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt in eigener Zuständigkeit.“

Der schwarze Peter in diesem kuriosen Fall liegt nun also bei der Nachbar-Behörde.