GerichtsbeschlussTaxi-Fahrer klagt gegen Uber – und bekommt Recht

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Dieser Screenshot aus der Uber-App vom 24. Oktober 2019, 10.22 Uhr, zeigt, dass der Dienst in Düsseldorf weiterhin aktiv ist.

von Adnan Akyüz (aa)

Düsseldorf – Fährt Uber noch in Düsseldorf? Das fragen sich gerade viele Fahrgäste. Der amerikanische Fahrdienstleister darf seine App laut einem Beschluss des Landgerichts Köln nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen (Az.: 81 O 74/19). Das gilt also auch für Köln und Düsseldorf. Doch Uber fährt munter weiter.

Ein Kölner Taxiunternehmer hatte bereits im Juni gegen Uber geklagt und eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Darin heißt es, dass die Umsetzung des Dienstes „Uber X“ gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt.

Uber-Verbot in Düsseldorf: Rechtlicher Beschluss sorgte für Verwirrung bei Kunden

Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt etwa vor, dass Mietwagenfahrer – im Gegensatz zu Taxis – nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, „die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“.

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Uber arbeitet in Köln und Düsseldorf mit mehreren Mietwagenfirmen zusammen, die die Fahrten abwickeln. Dabei gibt es auch vertragliche Vereinbarungen, die vorsehen, dass die Vertragspartner rechtskonform arbeiten. Davon gehe das Unternehmen auch aus.

Der richterliche Beschluss löste bei vielen Kunden Verwirrung aus. Wer heute aber eine Uber-Fahrt in Köln oder Düsseldorf buchen möchte, kann das weiterhin tun. Der Dienst ist weiterhin aktiv. Wie das sein kann?

Hier lesen Sie mehr: Urteil in Düsseldorf: Taxi-Innung klagt gegen Uber-Fahrer und der fliegt raus.

Uber-Verbot in Düsseldorf: Gericht hat ohne Anhörung entschieden

Uber hatte, einer Gerichtssprecherin zufolge, die Annahme an seiner Europazentrale in Amsterdam verweigert, weil für das deutsche Dokument keine Übersetzung mitgeschickt worden war. Ob eine zweite Zustellung inklusive Übersetzung inzwischen erfolgt ist, war unklar.

Neben Köln und Düsseldorf fährt Uber in Deutschland auch in Berlin, München und Frankfurt.

Wie EXPRESS erfuhr, habe das Gericht ohne Anhörung von Uber entscheiden. Von dem richterlichen Beschluss habe das Unternehmen aus der Presse erfahren.

Uber-Partner verstoßen gegen die Vertragsregeln

Uber selbst vermittle Fahrten nur an die Betriebssitze. Wenn Partner sich nicht an die Regeln halten, verstieße das gegen die Vereinbarung, die mit den Vertragspartnern getroffen wurde.

Das Unternehmen sei gerade in der Situation, dass sich einer von mehreren Partnern nicht an die Regeln hält und Uber dafür gerade stehen muss.

Uber-Sprecher Tobias Fröhlich will sich auf EXPRESS-Anfrage nicht zu dem Gerichtsbeschluss äußern. Sagt lediglich: „Wir sind mit sehr zufrieden damit, wie unser Dienst in Köln und Düsseldorf angenommen wurde.“